1. Um einen Termin zu vereinbaren, kann der Kunde die Räumlichkeiten des Anbieters nutzen, eine E-Mail senden,
eine SMS/WhatsApp-Nachricht schicken oder telefonisch kontaktieren.
Dabei muss der Kunde dem Anbieter über etwaige Allergien, Unverträglichkeiten,
Schwangerschaft und andere relevante Informationen für die Dienstleistung informieren
und angeben und welche Leistungen er beanspruchen möchte.
2. Eine Terminanfrage seitens des Kunden stellt kein
verbindliches Angebot gemäß § 145 BGB dar. Der Vertrag kommt erst zustande,
wenn der Anbieter auf die Terminanfrage des Kunden reagiert.
Diese Reaktion erfolgt per E-Mail, SMS oder WhatsApp-Nachricht.
Bei telefonischer Terminanfrage muss der Kunde dem Anbieter eine
gültige E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer bereitstellen.
In der Antwort bestätigt der Anbieter die Verfügbarkeit des Termins,
nennt die voraussichtliche Dauer und den Preis der angefragten Leistung.
Die Zustimmung des Kunden gilt als Annahme des Angebots.
Bei einer Terminanfrage vor Ort bedarf es keiner besonderen Reaktion des Anbieters.
3. Bei Verhinderung muss der Kunde einen Termin absagen, ohne spezielle Formalitäten einzuhalten.
a) Absagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin unterliegen einer Stornogebühr von 50 % des für die Behandlung vorgesehenen Zeitaufwands zum Stundensatz von 80,00 Euro. Beispiel 1: 1 Stundentermin: 80€ Gebührensatz x 50%= 40€ Stornogebühr
Beispiel 2: 2 Stundentermin: 2x80€ Gebührensatz x 50%= 80€ Stornogebühr
b) Nichterscheinen ohne vorherige Absage führt zur Berechnung der Stornogebühr in
Höhe des vollen Stundensatzes für die geplante Dauer der Behandlung.
Beispiel: 1 Stundentermin: 80€ Gebührensatz x 100%= 80€ Stornogebühr
Beispiel 2: 2 Stundentermin: 2x80€ Gebührensatz x 10%= 160€ Stornogebühr
c) Keine Stornogebühr fällt an, wenn die Absage auf nicht verschuldeten
Umständen beruht. Bei krankheitsbedingter Absage ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
d) Ersparnisse und anderweitige Verwendungen infolge einer Absage werden
zugunsten des Anbieters berücksichtigt. Ein Guthaben zugunsten des Anbieters
reduziert die Stornogebühr des Kunden entsprechend.
4. Kann der Anbieter den Termin unverschuldet oder wegen höherer Gewalt nicht einhalten, informiert er den Kunden umgehend, sofern möglich. In solchen Fällen ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu beeinträchtigen.